Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich den Anspruch auf Entgeltumwandlung. Bedeutet konkret, dass man von seinem Arbeitgeber verlangen kann, einen Teil des Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln (15% Arbeitgeberzuschuss des Umwandlungsbetrags). Dadurch werden Lohnsteuer sowie Sozialabgaben eingespart. Diese werden entweder in Form einer zusätzlichen Rente ausgezahlt oder auch durch Einmalzahlungen bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag getätigt.
Die eingezahlten Beiträge sind unverfallbar und können dadurch nicht verpfändet oder beliehen werden. Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis (z.B. Krankengeldbezug oder Elternzeit) ist es möglich den Vertrag mit eigenen Beiträgen aus Deinem Nettogehalt fortzuführen oder beitragsfrei zu stellen. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels kann unter bestimmten Voraussetzungen der Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
In der betrieblichen Altersvorsorge gibt es zudem noch attraktive Zusatzbausteine, die mit eingeschlossen werden können, wie z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Hinterbliebenenversorgung.
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