Soziale Pflege­versicherung

Das Wichtigste in Kürze:

Bist Du Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, zahlst Du ebenso automatisch in die soziale Pflegeversicherung ein. Als freiwillig gesetzlich Versicherter, bist Du in den meisten Fällen Mitglied der Pflegekasse Deiner Krankenversicherung. Derzeit beträgt der Beitragssatz für Versicherte mit Kindern 3,05% des beitragspflichtigen Einkommens und für kinderlose Versicherte 3,3%. Wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherungen können die Kinder sowie der Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner beitragsfrei mitversichert werden, wenn ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.

Was ist das Besondere an der sozialen Pflegeversicherung?

Im Falle der Pflegebedürftigkeit, ist man auf die Hilfe anderer angewiesen und dies ist meist mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Die soziale Pflegeversicherung versorgt Dich mit der Grundabsicherung in Form eines ambulanten Pflegediensts, stationärer Pflege im Heim oder einem Pflegegeld. Da jedoch nicht alle anfallende Kosten übernommen werden, musst Du selbst einen Eigenanteil aufbringen. Zudem hat jeder Versicherte, unabhängig vom Pflegegrad, Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung sowie Maßnahmen und gewisse Pflegehilfsmittel, die Deinen Alltag erleichtern können.

Pflegestufen

Die Höhe der zu erwartenden Leistungen richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, welche in fünf Stufen ermittelt wird. Hierbei werden folgende Fähigkeiten begutachtet:

• Mobilität
• Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
• Verhaltensweisen und physische Problemlagen
• Selbstversorgung
• Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen/Belastungen
• Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Privat zusatzversichert

Aufgrund dessen, dass nur gewisse Teilkosten übernommen werden und man den Restbetrag aus eigener Tasche zahlen muss, ist es durchaus ratsam, mit einer privaten Pflege­zusatz­versicherung vorzusorgen.