Kranken­zusatz­versicherung

Das Wichtigste in Kürze:

Als gesetzlich Versicherter kannst Du Deinen Versicherungsschutz durch eine private Krankenzusatzversicherung erweitern. Hierbei gibt es verschiedene Gebiete und Produkte, die wir Dir gerne im einzelnen vorstellen:

Stationäre Zusatzversicherung

Dies ist wohl der „Klassiker“ unter den Zusatzversicherungen. In diesem Fall kannst Du während einer stationären Behandlung in einem Ein- bzw. Zweibettzimmer übernachten, Dich vom Chefarzt behandeln lassen und den Status eines Privatpatienten genießen.

Zahnzusatz­versicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur einen Festzuschuss zum Zahnersatz, welcher sich durch jährliche Kontrollen erhöhen kann. Durch eine private Zahn­zusatz­versicherung kann eine höhere Kostenübernahme bei Zahn­ersatz, Inlays und Implantaten gewährleistet und eine professionelle Zahn­reinigung ohne Zuzahlungen durchgeführt werden. Gewisse kieferorthopädische Leistungen sind ebenfalls inbegriffen.

Krankentagegeld

Im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung, endet nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung von Deinem Arbeitgeber und Du erhältst das sogenannte Krankengeld von Deiner gesetzlichen Kranken­versicherung. Dieses beträgt jedoch höchstens ca. 90% vom Netto- bzw. 70% Deines Bruttogehalts. Durch eine private Krankentagegeldversicherung kannst Du diese Lücke schließen.

Krankenhaus­tagegeld

Im Falle eines stationären Aufenthalts werden Zuzahlungen von € 10,- pro Tag für maximal 28 Tage erhoben. Durch eine private Krankenhaustagegeldversicherung kann ein individueller Tages­satz ausgemacht werden, durch welchen diese Kosten kompensiert werden können und Dir ein gewisser Betrag zur freien Verfügung steht.