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Versicherungen

Haftungsabsicherungen

Betriebs-/Berufshaftpflicht

Mit einer Betriebs-/Berufshaftpflicht können Sie sich gegen Schadensersatzansprüche von Dritten bei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden absichern. Darüber hinaus können unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden.

Vermögens­schaden­haftpflicht​

Die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung ist eine existenz­notwendige Absicherung der Berufsgruppen, die vorwiegend beratende, beurkundende, gutachterliche, prüfende oder verwaltende Tätigkeiten ausüben. Berufliche Versehen bei der Ausübung dieser Tätigkeiten lösen i.d.R. Schäden am Vermögen der betroffenen Dritten aus. Für einige Berufsgruppen gilt daher eine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung sogar als Pflichtversicherung. Hierzu gehören z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungs­vermittler, Zwangsverwalter und Inkassounternehmer.

D&O Versicherung

Die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung ist eine existenz­notwendige Absicherung der Berufsgruppen, die vorwiegend beratende, beurkundende, gutachterliche, prüfende oder verwaltende Tätigkeiten ausüben. Berufliche Versehen bei der Ausübung dieser Tätigkeiten lösen i.d.R. Schäden am Vermögen der betroffenen Dritten aus. Für einige Berufsgruppen gilt daher eine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung sogar als Pflichtversicherung. Hierzu gehören z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungs­vermittler, Zwangsverwalter und Inkassounternehmer.

Verkehrshaftungsversicherung

Die Verkehrshaftungsversicherung ist für Transportunternehmen gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor der Schadenersatzforderung Ihrer Kunden. Versichert sind Güterschäden und Vermögensschäden. Den Versicherungsschutz können Sie individuell für Ihren Betrieb erweitern.

Nach § 7a des Güterkraftverkehrsgesetzessind Sie verpflichtet, eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen, wenn Sie

  • Geschäftsmäßig gegen Entgelt fremde Güter befördern oder diese durch andere Frachtführer transportieren lassen und
  • Dabei Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen verwenden (einschließlich Anhänger)
Diensthaftpflicht ​

Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes benötigen eine besondere Haftpflichtversicherung. Denn für Schäden, die sie bei der Ausübung ihres Amtes verursachen, haften sie persönlich. Die sogenannte Diensthaftpflicht schützt Staatsdiener vor unbezahlbaren Schadensersatzforderungen.

Betriebliche Absicherungen

Persönliche Absicherungen