Private Pflege­versicherung

Das Wichtigste in Kürze:

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind ebenfalls in der privaten Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Beim Beitrag gibt es jedoch keinen festen Satz, da dieser anhand von zwei Risikofaktoren (Eintrittsalter und Gesundheitszustand) berechnet wird. Privatversicherte Angestellte haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss. Kinder können unter gewissen Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden.
Um den Beitrag auch im steigenden Alter stabil halten zu können, werden schon heute Altersrückstellungen gebildet, um einem späteren hohen Kostenaufwand vorzubeugen.

Was ist das Besondere an der privaten Pflegeversicherung?

Der Leistungsumfang der privaten Pflegeversicherung entspricht dem der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ein wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass keine Sachleistungen erbracht werden, sondern das Prinzip der Kostenerstattung angewendet wird.

Aufgrund dessen, dass nur gewisse Teilkosten übernommen werden und man den Restbetrag aus eigener Tasche zahlen muss, ist es durchaus ratsam, mit einer privaten Pflege­zusatz­versicherung vorzusorgen.

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